Die Möglichkeit einer Reitbeteiligung steht meistens aus zwei Gründen im Raum:
1. Ich kann mir aus Platz-, Zeit- oder Geldmangel kein eigenes Pferd halten
2. Ich habe ein eigenes Pferd, aber die Lebensumstände verändern sich und ich habe nicht mehr ausreichend Zeit für mein Pferd.
In beiden Fällen bleibt natürlich der Wunsch, ein Pferd zu haben oder zu behalten und regelmäßigen Umgang und das Reitvergnügen zu genießen.
Bevor man ganz auf Pferde oder das Reiten verzichtet, sollte man versuchen, sich eine Reitbeteiligung zu suchen. Wo sich zwei Menschen als feste Bezugspersonen um ein Pferd kümmern, entstehen auch stabile Beziehungen zwischen Mensch und Pferd. Wer sich einmal darauf eingelassen hat, wird feststellen, dass mit einer Reitbeteiligung viele Probleme verschwinden und dass man sicher sein kann, dass man das Beste für sein Pferd getan hat.
Natürlich muss man seine Reitbeteiligung sorgfältig auswählen. Wer einfach nur reiten will und keine Lust auf Stallarbeiten oder andere Dinge hat, die ein Pferd braucht, der ist als Reitbeteiligung ungeeignet. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich wirklich ganz genauso einbringen, als wäre es das eigene Pferd und dazu gehören nicht nur die schönen Ausritte und Reitstunden, sondern eben die komplette Pflege von Pferd, Box und Reitzubehör.
Was am Anfang am Wichtigsten ist:
Die „Chemie“ der beiden beteiligten Personen muss stimmen, sonst wird es über kurz oder lang zu Meinungsverschiedenheiten kommen und schon steht nicht mehr das Pferd im Mittelpunkt, sondern die eigenen Eitelkeiten.
Was gilt es bei einer Reitbeteiligung im Vorfeld zu beachten?
In vielen Ställen werden junge Mädchen als Pflegerinnen für Pferde eingesetzt. Als Ausgleich dürfen sie dann hin und wieder das Pferd reiten. Für die jungen Mädchen ist das eine tolle Sache und viele sind mit Herz und Seele dabei. Dennoch muss man auch an deren Sicherheit denken, auch wenn man das bravste Pferd der Welt hat. Jugendlichen unter 16 Jahren sollte man nicht die volle Verantwortung übertragen. Auch wenn sie viel Pferdeverstand haben, sind sie eben Jugendliche und entsprechend in der Hauptsache mit anderen Dingen in ihrem Kopf beschäftigt. Ein Unfall geschieht meistens aus Unaufmerksamkeit, öfter noch im Stall als auf dem Reitplatz.
Es ist daher unbedingt erforderlich bei einer minderjährigen Reitbeteiligung das schriftliche Einverständnis der Eltern einzuholen. Für den Fall, dass tatsächlich einmal ein Unfall passiert, muss die Reitbeteiligung ebenso versicherungstechnisch abgesichert sein, wie der Halter des Pferdes. Das ist ein absolutes „Muss“!
Hier gilt es vor allem darauf zu achten, welche Situationen jeweils versichert sind.
Was ist z.B.
Über all diese Möglichkeiten gilt es vorab nachzudenken, denn wenn der Schaden erst einmal eingetreten ist, kann es schnell zu Unstimmigkeiten und Streiterein kommen.
Einige dieser Situationen kann man natürlich über entsprechende Versicherungen abdecken.
Haftpflichtversicherung für das Pferd
Diese deckt in den meisten Fällen nur die Schäden ab, die das Pferd an anderen verursacht. ABER aufgepasst, eine Reitbeteiligung ist hier meist nicht mit eingeschlossen. Dh. also diese Versicherung kommt nur zum Tragen, wenn das Pferd an der Hand des Eigentümer z.B. ein parkendes Auto beschädigt. Diese kommt jedoch meist nicht zum Tragen, wenn dieser Schaden an der Hand der Reitbeteiligung passiert. Hierzu benötigt man eine Haftpflichtversicherung mit Fremdreiterrisiko. Jedoch sollte man sich hier am Besten bei seiner Versicherung beraten lassen!
Haftpflichtversicherung mi Fremdreiterrisiko
Diese Versicherung kommt nun zum Tragen, wenn das Pferd an der Hand oder unterm Sattel der Reitbeteiligung einen Schaden anrichtet.
Hier sollte z.B. eingeschlossen sein, das Abholen / Bringen des Pferdes von der Weide, die Arbeit im Stall und auf dem Reitplatz wie auch gegebenenfalls Ausritte in die Umgebung. Ein sich erschreckendes Pferd kann in Sekunden zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Niemand darf das unterschätzen, schon gar nicht, wenn eine Reitbeteiligung noch jung und unerfahren ist. Auch die Reitbeteiligung selber sollte auf entsprechende Versicherungen bestehen. Letztlich muss man sich jedoch immer im Klaren darüber sein, dass der Besitzer des Pferdes für alles verantwortlich ist.
Für den Fall, dass tatsächlich einmal ein Unfall passiert, muss die Reitbeteiligung ebenso versicherungstechnisch abgesichert sein, wie der Halter des Pferdes, der immer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben muss.
Übrigens kommt das Fremdreiterrisiko nicht generell zum Tragen sondern oft nur, wenn sich der Schaden aus typischem unberechenbaren Verhalten des Pferdes entwickelt hat. Allein diese Formulierung kann zu langen Streitereien mit Versicherungen führen. Für Schäden, die aus Leichtsinn der Reitbeteiligung entstehen, kommt die Versicherung nicht unbedingt auf, dies gilt auch, wenn der Reitbeteiligung bestimmte Verhaltensweisen des Pferdes bekannt sind, diese aber nicht berücksichtigt wurden. Die Reitbeteiligung wäre in dem Fall allein voll haftbar, was unter Umständen zu hohen finanziellen Belastungen führen kann. Deshalb ist für die Reitbeteiligung – zu ihrem eigenen Schutz – dringend anzuraten, sich eine eigene Unfall-und Haftpflichtversicherung zuzulegen und entsprechend bei den Versicherungen zu informieren.
ACHTUNG WICHTIG:
Viele Reiter meinen, dass das Fremdreiterrisiko auch den Schaden abdeckt, der der Reitbeteiligung selbst widerfährt. Dem ist jedoch NICHT so!
Fremdreiterrisiko deckt üblicherweise, wie bereits erwähnt, nur den Schaden ab, den ein Pferd z.B. an einem parkenden Auto anrichtet und zwar an der Hand oder unterm Sattel der Reitbeteiligung!
Erleitet jedoch die Reitbeteiligung selbst einen Schaden kommt das Fremdreiterrisiko nicht zum Tragen! Doch was kann man hier tun?
Unfallversicherung für die Reitbeteiligung
Damit man als Pferdebesitzer der eine Reitbeteiligung sucht, keine bösen Überraschungen erlebt, sollte man Schäden an der Reitbeteiligung entsprechend vertraglich regeln und verlangen, dass die Reitbeteiligung eine Unfallversicherung abschließt oder bereits hat.
Bei Minderjährigen müssen die Eltern diese Versicherung abschließen. Bereits bestehende Versicherungen müssen überprüft werden, ob und wie weit sie die Reitbeteiligung bei eventuellen Unfällen und Schäden schützen. Auch hier gilt es, sich ausführlich bei seiner Versicherung zu erkundingen!
Es ist also wirklich das mit Wichtigste im Bereich der Reitbeteiligung, dass man entsprechende Versicherungen abschließt, sich gut erkundigt und vieles vertraglich regelt.
Letztlich muss man sich als Pferdebesitzer immer im Klaren darüber sein, dass der Besitzer des Pferdes, für alles verantwortlich ist. So ist auch die Verpflichtung der Reitbeteiligung zu einer eigenen Unfall- und Haftpflichtversicherung ein wichtiger Punkt in dem privaten Vertrag, den beide Seiten miteinander schriftlich vereinbaren.
Auch wenn keiner gern darüber nachdenkt: Der Reitsport ist mit einer der unfallträchtigsten Sportarten. Eine Unfallversicherung ist deshalb unbedingt nötig, damit es nach einem Unfall nicht noch mehr Leid und Ärger für beide Seiten gibt, weil niemand für den Schaden aufkommen kann.
Wie sieht es nun aber aus, wenn dem Pferd ein Schaden unter der Reitbeteiligung widerfährt?
Schäden am Pferd unter der Reitbeteiligung
Hier könnte man sich vielleicht zumindest teilweise absichern, in dem man für das Pferd auch entsprechende Versicherungen abschließt. So z.B. eine Krankenversicherung, eine OP Versicherung und eine Lebensversicherung. Auch hier kann man sich entsprechend bei den Versicherungsunternehmen informieren.
Natürlich will es niemand hoffen, aber es kann immer eine Situation eintreten in welcher sich das Pferd schwer verletzt und dann sollte man auch hier vorab eine Einigung getroffen haben. Ansonsten gilt es dies vertraglich zu regeln.
Reitbeteiligung gewählt aussuchen und nur nichts überstürzen!
Eine Reitbeteiligung sollte immer langsam eingearbeitet werden, man lässt sie nicht einfach so loslegen. Es hat sich bewährt eine Probezeit zu vereinbaren, nach deren Ablauf beide Seiten die Möglichkeit haben, ohne Groll auseinandergehen zu können. Die ersten Male kann man gemeinsam zum Pferd gehen und notwendige Dinge gemeinsam erledigen, auch deshalb, damit die Reitbeteiligung sich gut in die Stallgemeinschaft einbringen kann. Dabei entstehen wichtige Gespräche, aus denen man erkennt, ob „es passt“ oder nicht und wie sicher jemand im Umgang mit Pferden ist. Im Anschluss sollte man sich an einen Tisch setzen und einen Plan ausarbeiten, wer wann, wie oft und wo und wie, die Pferdepflege übernimmt oder wer wann, wie oft reitet. So ein Plan sollte schriftlich festgehalten werden, damit sich nicht einer blind auf den anderen verlässt und am Ende das Pferd darunter leidet.
Auch sollten regelmäßige Gespräche über alle Ereignisse geführt werden. Beide Seiten tragen Verantwortung für das Pferd und sollten unbedingt stets über alles informiert sein.
Checkliste für eine Reitbeteiligung
Sind alle Verträge geschlossen und alle sich einig, dann kann es losgehen. Auf diese Weise kann eine wunderbare Dreierbeziehung entstehen, von der alle profitieren.
Info: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt auf keinen Fall eine Rechtsberatung.